Yellow Top Bern
Gönnerverein für die Berner Young Boys
Unter dem Namen Yellow Top besteht ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
Yellow Top ist der Gönnerverein für die Berner Young Boys mit gut 50 aktiven Berner Unternehmen. Die Freude der Yellow Top Mitglieder am Fussball und insbesondere am BSC Young Boys Bern, aber auch die Mitverantwortung für eine attraktive und lebendige Region sind die Triebfeder für das Engagement.
Ziel & Zweck
Der Verein will den BSC Young Boys (BSC YB Betriebs AG) unterstützen in finanzieller und ideeller Hinsicht. Weiter dient der Verein der Pflege und Förderung der Beziehungen der Mitglieder untereinander sowie der Exponenten von YB und deren Unterstüzung.
In Absprache mit der Geschäftsleitung von YB können auch andere gemeinsame Projekte unterstützt werden.
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts sein. Die Mitgliedschaft setzt die Bezahlung von in der Regel mindestens zwei Plätzen im Business- oder Donatorenbereich des 'Stade de Suisse Bern Wankdorf' für Spiele der 1. Mannschaft von YB voraus.
Aufnahme
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines schriftlichen Gesuchs durch den Vorstand, der hierüber endgültig entscheidet und ein solches ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitgleiderbeiträge
Der Preis für mindestens 1 Sitzplatz beträgt Fr. 3'500.– (exkl. gesetzliche MwSt.). Der Vereinsbetrag wurde von der Generalversammlung auf Fr. 750.– bestimmt.
Mitglied werden
Interesse an einer Mitgliedschaft? Jetzt Kontakt aufnehmen.
Mitglieder
Events
Rangliste
Statuten
Name, Sitz & Zweck
Unter dem Namen yellow top besteht mit Sitz in Bern ein Verein gemäss den Bestimmungen von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Der Verein bezweckt:
- Die erste Mannschaft der Berner Young Boys (YB) im Rahmen der sportlichen Zielsetzungen moralisch und finanziell zu unterstützen sowie die Kontakte zu Exponenten von YB zu pflegen;
- Die gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Beziehungen unter den Mitgliedern zu pflegen sowie den Erfahrungsaustausch in wirtschaftlichen Belangen zu fördern;
- Für Mitglieder den Besuch von Fussballspielen und anderen Anlässen im In- und Ausland zu organisieren.
Umfang, Art und Zeitpunkt der YB zur Verfügung gestellten Mitteln sowie die damit verbundenen Auflagen und Bedingungen werden in einem durch den Vorstand ausgearbeiteten separaten Reglement festgehalten, das durch die Vereinsversammlung zu genehmigen ist.
Mitgliedschaft
Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten oder die Interessen von YB in schwerwiegender Weise verletzt. Dem Ausgeschlossenen steht ein Rekursrecht an die nächste ordentliche Vereinsversammlung zu. Der Rekurs ist innert 30 Tagen nach Zustellung des Ausschlussentscheides mit eingeschriebenem Brief an den Präsidenten zuhanden der Vereinsversammlung zu richten.
Der Vorstand ist berechtigt, ein Vereinsmitglied auszuschliessen, wenn es trotz schriftlicher Mahnung seine finanziellen Verpflichtungen innerhalb der gesetzten Frist nicht erfüllt. In diesem Fall ist der Ausschluss endgültig und es steht dem Ausgeschlossenen kein Rekursrecht zu.
Der Vorstand streicht ein Mitglied, wenn es die Voraussetzungen nach Art. 4 der Statuten nicht mehr erfüllt.
Jeder persönliche Anspruch eines Vereinsmitgliedes auf das Vereinsvermögen ist ausgeschlossen.
Organisation
Die Organe des Vereins sind:
- Die Vereinsversammlung
- Der Vorstand
- Die Revisionsstelle
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Versammlung findet alljährlich innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Die Einladung hat spätestens 20 Tage im Voraus zu erfolgen und in ihr sind die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben.
Vorsitzender der Vereinsversammlung ist der Präsident, bei dessen Verhinderung ein anderes Mitglied des Vorstandes.
Über die von der Vereinsversammlung gefassten Beschlüsse und Wahlen ist ein Protokoll zu führen.
Der Vereinsversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
- Abnahme des Berichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und eines allfälligen Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstands und der Revisionsstelle;
- Wahl des Vereinspräsidenten und der Mitglieder des Vorstandes;
- Genehmigung von Reglementen;
- Bestimmung des Mitgliederbeitrages;
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens; Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der Präsident wird von der Vereinsversammlung bestimmt; im Übrigen konstituiert er sich selbst.
Kontakt
Anschrift
Yellow Top
Herr Michael Krebs
Privatbank Von Graffenried
Spitalgasse 3, Postfach
3001 Bern
T: +41 31 320 51 16
Ansprechpersonen Sekretariat:
Florjana Ramadani
Annika Springbrunn
Ansprechpersonen Sekretariat
Florjana Ramadani
Annika Springbrunn
Mitgliedschaft
Möchten Sie Mitglied von Yellow Top werden? Melden Sie sich bei uns. Wir nehmen in Kürze mit Ihnen Kontakt auf. Wir danke für Ihr Interesse.